Weitere Entscheidung unten: RG, 15.03.1905

Rechtsprechung
   RG, 21.03.1905 - Rep. II. 387/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1905,216
RG, 21.03.1905 - Rep. II. 387/04 (https://dejure.org/1905,216)
RG, Entscheidung vom 21.03.1905 - Rep. II. 387/04 (https://dejure.org/1905,216)
RG, Entscheidung vom 21. März 1905 - Rep. II. 387/04 (https://dejure.org/1905,216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1905,216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bildet § 25 Abs. 1 H.G.B. eine Kollisionsnorm im Sinne des Art. 30 Einf.-Ges. zum B.G.B. gegenüber dem an sich anzuwendenden ausländischen Recht, wenn dieses bei Fortführung eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma eine Haftung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kollision zwischen inländischem und ausländischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 60, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Die verbreitete Formel des Reichsgerichts, nach der es darauf ankommen soll, ob "der Unterschied zwischen den staatspolitischen und sozialen Anschauungen, auf denen das fremde und das konkurrierende deutsche Recht beruhen, so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen dos deutschen staatlichen oder gesellschaftlichen Lebens angegriffen werden" (RGZ 60, 296, 300; 138, 214, 216), wird heute weitgehend als zu eng bezeichnet (Enneccerus/Nipperdey, Allg. Teil d.Bürgerl.Rechts 15. Bearb. § 68 Fußn 3; Raape IPR 5. Aufl., S. 97; Kegel JPR 2. Aufl. § 16 IV 2 a; Soergel/Siebert/Kegel 9. Aufl. EGBGB Art, 30 Rn 11).
  • BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung hat einen Verstoß gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes nur dann angenommen, wenn der Unterschied zwischen den staatspolitischen und sozialen Anschauungen, auf denen das fremde und das konkurrierende deutsche Recht beruhen, so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angegriffen würden (RGZ 60, 296 [300]; 138, 214 [216]; BGHZ 22, 162 [167]).
  • OLG Bremen, 10.01.1996 - 1 W 49/95

    Führung des Vornamens "Frieden mit Gott allein durch Jesus Christus" in einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 15.03.1905 - Rep. V. 416/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1905,18
RG, 15.03.1905 - Rep. V. 416/04 (https://dejure.org/1905,18)
RG, Entscheidung vom 15.03.1905 - Rep. V. 416/04 (https://dejure.org/1905,18)
RG, Entscheidung vom 15. März 1905 - Rep. V. 416/04 (https://dejure.org/1905,18)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1905,18) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Anwendung des § 62 Z.P.O. 2. Wird bei notwendiger Streitgenossenschaft die von einem Streitgenossen eingelegte Berufung dadurch unwirksam, daß er die Zuladung des anderen Streitgenossen zum Verhandlungstermin unterläßt? 3. Muß die Zuladung eines Streitgenossen die ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Streitgenossenschaft.; Berufung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 60, 269
  • RGZ 60, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Miteigentümer, die auf Unterlassung der Benutzung ihres Grundstücks klagen, sind keine notwendigen Streitgenossen (Abweichung von RGZ 60, 269 (270); 119, 163 (168)).*).

    Das RG hat dies für die Klage aller Miteigentümer unter Hinweis auf die "Einheitlichkeit" oder "Identität" des Rechtsverhältnisses bejaht (RGZ 60, 269 (270); RGZ 119, 163 (168)).

  • BGH, 05.02.1965 - V ZB 12/64

    Verfahrensunterbrechung nach Mandatsniederlegung

    So ist der Anwalt nach Mandatsniederlegung zwar noch Prozeßbevollmächtigter im Sinn von § 176 ZPO (RGZ 60, 269, 271; RG HRR 1932, 1596; Stein/Jonas/Pohle a.a.O. § 87 zu Fußn. 5; vgl. BGHZ 31, 32, 35 [BGH 07.09.1959 - IV ZR 68/59]/36), aber nicht mehr Vertreter im Sinn von § 232 Abs. 2 ZPO (BGHZ 7, 280, 286 [BGH 06.10.1952 - III ZR 369/51]/87; LM ZPO § 232 Nr. 14).
  • BFH, 19.01.1989 - V R 98/83

    1. Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen für Miterben

    Die gemeinsame Klage sämtlicher Miterben auf Erfüllung von Ansprüchen gemäß § 2039 Satz 1 BGB bewirkt nicht, daß über das streitige Rechtsverhältnis einheitlich entschieden werden müßte (so die überwiegende Meinung in der Literatur: Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 50 II; Stein/Jonas/Leipold, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 62 Rdnr. 8; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, Zivilprozeßordnung, 47. Aufl., § 62 Anm. 2 B c; A. Blomeyer, Einzelanspruch und gemeinschaftlicher Anspruch von Miterben und Miteigentümern, Archiv für die zivilistische Praxis - AcP - 159, 385, 402 ff. im Anschluß an die Urteile des RG vom 30. November 1927 V 135/27, RGZ 119, 163; vom 15. März 1905 V 416/04, RGZ 60, 269, 270; des Obersten Gerichtshofes vom 26. Januar 1950 I ZS 26/49, NJW 1950, 597).
  • BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74

    Klage auf Zahlung des vereinbarten Entgelts für gelieferte Waren und Einwand

    In Literatur und höchstrichterlicher Rechtsprechung ist seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 15. März 1905 (RGZ 60, 296) nicht in Zweifel gezogen worden, daß die Berufung auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot dann gegen Treu und Glauben verstößt, wenn die Gegenforderung auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung bei Vertragsschluß beruht (Palandt, BGB 35. Aufl. § 242 Anm. 4 Dc; Soergel/Siebert/Schmidt, BGB 10. Aufl. § 387 Rdn. 14; BGB RGR-Komm. 12. Aufl. § 387 Rdn. 52, die alle auf RGZ 60, 294, 296 zurückgreifen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht